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Corona update

Hallo Ihr Lieben,
Corona hält die Welt in Atem. In dieser für uns alle sehr ungewöhnlichen und vielleicht auch für viele beängstigende Zeit bleiben wir nicht untätig und versuchen genau wie ihr herauszufinden, ob, wann und unter welchen Bedingungen wieder Hochzeiten, Geburtstage und alle anderen Veranstaltungen gefeiert werden dürfen.

Aktuelle Regeln für NRW

Hier ein Link zu den neuen Regeln: Corona diese Regeln gelten jetzt in NRW

 

Neue Regeln vom 17.10.2020

Unter 35: Maximal 50 Personen bei privaten Feiern aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum.

Inzidenz >35: Feiern mit höchsten 25 Personen möglich.

Inzidenz >50: Feste nur mit maximal 10 Personen erlaubt.

Die ausführlichen Info’s findet Ihr auf der Internetseite vom Kreis Unna.

Neue Regeln vom 10.10.2020

Der Kreis Unna hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt von Samstag- auf Sonntagnacht um 0 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich 25. Oktober.

Alle Feiern im öffentlichen Raum (z.B. in Gaststätten und Hotels) mit mehr als 25 Teilnehmern sollen nicht mehr gestattet werden. Dies betrifft nicht die Veranstaltungen an diesem Wochenende, die bereits auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes gem. § 2 b CoronaSchVO genehmigt worden sind.

Die ausführlichen Info’s findet Ihr auf der Internetseite vom Kreis Unna.

Neue Regeln vom 07.10.2020

Kreis Unna erlässt eine Allgemeinverfügung. Sie tritt ab heute Nacht 0 Uhr in Kraft und gilt bis aus Weiteres bis einschließlich 25. Oktober. Private Feiern im öffentlichen Raum mit mehr als 50 Teilnehmern sind nicht mehr gestattet.

Neue Regeln ab dem 01.10.2020

Neue Coronaschutzverordnung: Private Feiern
Private feiern aus herausragendem Anlass (etwa Hochzeiten) außerhalb des privaten Breichs mit mindestens 50 Personen müssen drei Werktage vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Ab einer 7-Tages-Inzidens von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur bis zu 50 Teilnehmern gestattet. Bei einer Inzidenz von 50 sind Feiern mit bis zu 25 Teilnehmern erlaubt.

Neue Regeln ab dem 12.07.2020

Welche Regelungen gelten für gesellige Veranstaltungen wie Hochzeiten?
Solche Feste und Feierlichkeiten dürfen nur aus einem herausragenden Anlass (z.B. Hochzeits-, Tauf-, Geburtstagsfeier, ebenso Beerdigungen) stattfinden. Es sind ab dem 15. Juli höchstens 150 Teilnehmer erlaubt. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht gelten dabei nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt sind. Gastronomische Betriebe oder Beherbergungsbetriebe dürfen für diese Feste abgetrennte und gut zu durchlüftende Räumlichkeiten unter Auflagen zur Verfügung stellen.

Neue Regeln ab dem 15.06.2020

Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden. Ein Fest nach § 13 Absatz 5 CoronaSchVO kann in der gastronomischen Einrichtung in vom übrigen Gastverkehr abgetrennten Räumlichkeiten mit höchstens 50 Teilnehmern ohne Einhaltung des Abstandsgebots und ohne Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung durchgeführt werden, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 CoronaSchVO sichergestellt sind.

Neue Regeln Stand 30.05.2020 – 29.06.2020

Welche Regeln gelten für Hochzeiten?
Standesamtliche Trauungen einschließlich der Zusammenkunft unmittelbar vor dem Ort der Trauung sind auch mit Gästen zulässig. Voraussetzung: Unter Beachtung des Kontaktverbots müssen die Gäste einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und insbesondere einen direkten Kontakt (Händeschütteln, Umarmen etc.) vermeiden. Entsprechendes gilt für kirchliche und andere religiöse Trauungen.
Da Veranstaltungen und Versammlungen mit geselligem Charakter bis auf weiteres untersagt sind, gilt dies auch für die Feier/Hochzeitsparty im Anschluss.

Quelle: NRW-Seite • Neue Fragen und Antworten zum Coronavirus.

Keine Stornogebühren bei Corona

Wir bleiben auch weiterhin dabei, wenn Ihr verschieben oder im schlimmsten Fall absagen müsstet, wir erheben KEINE Stornogebühren und würden uns natürlich freuen, wenn wir Euch auch dann musikalisch begleiten dürfen. Für diese Zeit kann niemand etwas.

Wir sprechen regelmäßig mit dem Ordnungsamt, im DJ Forum mit Kollegen und im Netzwerk mit anderen Dienstleistern. Dabei sind wir auf eine Seite gestoßen Kruu.com auf der ihr passende Infos findet. Die Info’s sind besonders darauf gerichtet, falls ihr Eure Hochzeit oder Feier verschieben müsstet an was ihr zu denken habt und auf was ihr achten solltet.

Hier findet Ihr die Checkliste und den Ratgeber zum Thema Corona und Feiern als PDF:

Ebenso findet ihr bei 4jahreshochzeiten.de von Ines Göge aus Schwerte noch weitere Tipps, die vielleicht für Euch interessant sein könnten.

Wir sind für Euch da!

Solltet ihr noch Fragen haben dann meldet Euch jeder Zeit bei uns, wir werden gemeinsam eine Lösung finden. Wir möchten Euch bei Eurem großen Tag und Eurer Feier unterstützen und warten nur darauf mit Euch und Euren ausgelassenen Gästen feiern zu dürfen.

Bis hoffentlich bald und bleibt gesund ???

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