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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von DTSevent DJ-Service & Eventtechnik aus Unna

I. Einleitung:

Für die Buchung des DJ-Service von DTSevent – vertreten durch Yvonne Witte und Stefan Ruhl (im folgenden Auftragnehmer genannt) und dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers. Abweichende Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind ungültig.

 

II. Angebot/ Vertrag/ Preise:

Alle vom Auftragnehmer erstellten Angebote sind freibleibend und besitzen eine Gültigkeit von 14 Tagen.

Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber entsteht durch mündliche oder schriftliche Annahme eines schriftlich übersandten Angebotes.

Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung für seine Unterlagen und mit der Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung geht der Auftraggeber gemäß dem ihm vorliegenden Angebot einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Auftragnehmer ein.

Alle genannten Preise in den Angeboten und Buchungsbestätigungen für Veranstaltungen jeglicher Art verstehen sich ohne MwSt., da DTSevent nach § 19 Abs. 1 nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.

 

III. Stornierung:

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung im vertraglich festgelegten Rahmen.
Bei Rücktritt durch den Auftraggeber ist eine finanzielle Entschädigung an den Auftragnehmer zu zahlen, welche sich wie folgt staffelt:

–> bis 21 Tage vor der Veranstaltung:
25 % der vereinbarten Gage

–> bis 14 Tage vor der Veranstaltung:
50 % der vereinbarten Gage

–> bis 7 Tage vor der Veranstaltung:
75 % der vereinbarten Gage

–> bis 3 Tage vor der Veranstaltung:
95 % der vereinbarten Gage

Der Rücktritt des Auftraggebers hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

Sollte der Auftragnehmer nach dem Rücktritt des Auftraggebers an dem stornierten Termin eine andere Buchung zu vergleichbaren Konditionen erhalten, entfallen die Stornierungskosten und es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75.00€ fällig.

 

IV. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer:

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer ist durch Krankheit, Unfall, Tod oder höhere Gewalt möglich. In einem solchen Fall besteht für den Auftragnehmer die Verpflichtung, für einen Ersatz zu den gleichen Konditionen zu sorgen. Anfallende Mehrkosten werden vom Auftragnehmer getragen. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer muss schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt des Auftragnehmers infolge einer Krankheit, so hat er dem Auftraggeber ein ärztliches Attest vorzulegen. Sollte der Auftraggeber selbst einen Ersatz-Discjockey gefunden und beauftragt haben, dann übernimmt der Auftragnehmer die anfallenden Mehrkosten nicht.

 

V. Zahlungsmodalitäten:

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, im vertraglich festgelegten Rahmen, am Ende der Veranstaltung.
Eine andere Zahlungsweise ist vorher, aber spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung mit dem Auftragnehmer abzusprechen.

Verlängerungsstunden sind nach Möglichkeit am Ende der Veranstaltung zu bezahlen oder per Überweisung innerhalb von drei Werktagen.
Vom Verzugszeitpunkt ist DTSevent berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

 

VI. GEMA:

Die Prüfung, ob eine Veranstaltung GEMA-pflichtig ist, obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden Gebühren und wird diese direkt an die Gesellschaft entrichten. Der Auftragnehmer hat seine Musiksammlung ordnungsgemäß bei der GEMA nach dem Tarif VR-Ö lizensiert.

 

VII. Bewirtungskosten:

Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für die Bewirtung (einfaches Essen und nicht-alkoholische Getränke) des Auftragnehmers. Alternativ ist eine Bewirtungspauschale in Höhe von 25.00€ pro Person zu entrichten.

 

VIII. Technische Voraussetzungen:

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber am angegebenen Ort und zum angegebenen Zeitpunkt eine Ton- und Lichtanlage im vertraglich festgelegten Umfang gegen Entgelt zur Verfügung. Für den Aufbau der Ton- und Lichtanlage werden ordnungsgemäß gesicherte Steckdosen vorausgesetzt und der vor Ort besprochene Platz freigehalten. Die dafür notwendigen Absprachen mit dem Veranstaltungsort übernimmt der Auftragnehmer. Der Auf- und Abbau der Licht- und Tontechnik erfolgt, sofern nichts anders besprochen, direkt vor und nach dem DJ-Einsatz. Zu diesem Zweck muss am Veranstaltungsort der kürzeste Transportweg vom und zum Parkplatz für den Auftragnehmer frei zugänglich sein. Hindernisse für den Transport (Treppen, weite Transportwege u.a.) sind dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss mitzuteilen (oder bei der gemeinsamen Besichtigung der Location zu besprechen), da dieser für einen schnellen und reibungslosen Auf – und Abbau evtl. einen Helfer organisieren muss.

Ist am Veranstaltungsort für den Auftragnehmer kein unentgeltlicher PKW-Stellplatz vorhanden, so sind möglicherweise anfallende Parkgebühren durch den Auftraggeber aufgrund des Nachweises durch den Auftragnehmer zu erstatten.

 

IX. Haftung:

Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer für alle durch ihn selbst, Gäste oder Besucher der Veranstaltung am Equipment des Auftragnehmers verursachten Schäden. Für während der Veranstaltung auftretende Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Auftragnehmers verursacht wurde. Falls der Auftragnehmer durch von ihm nicht zu vertretende Umstände bzw. äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall /-schwankungen u.a.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf  Schadensersatz. Der Auftraggeber garantiert für die Sicherheit des Auftragnehmers während der Veranstaltung.

 

X. Publikumserfolg:

Vorherige Absprachen zur musikalischen Gestaltung des Programms zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind möglich und erwünscht. Für den Erfolg der künstlerischen Darbietung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

 

XI. Sonstiges:

Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder rechtlich unwirksam werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt. Alle unwirksam gewordenen Bestimmungen werden nach ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und sinnwahrend neu formuliert.

 

XII. Gerichtsstand:

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Unna. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand:  09/2021

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