DTSevent – DJ Service & Eventtechnik
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Einleitung
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Buchung des DJ-Service von DTSevent, vertreten durch Yvonne Witte und Stefan Ruhl (im Folgenden “Auftragnehmer”), sowie für den Kunden (im Folgenden “Auftraggeber”). Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Mündliche Abreden sind unwirksam.
II. Angebot, Vertrag und Preise
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und für 14 Tage gültig. Ein Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Annahme des schriftlichen Angebots zustande. Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung, mit deren Erhalt der Vertrag als verbindlich gilt.
Die im Angebot und in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise verstehen sich gemäß § 19 Abs. 1 UStG ohne Mehrwertsteuer, da DTSevent nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
III. Stornierung durch den Auftraggeber
Im Falle einer Stornierung ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung gestaffelt wie folgt verpflichtet:
- Bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage
- Bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
- Bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Gage
- Bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 95 % der vereinbarten Gage
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Sollte der Auftragnehmer eine Ersatzbuchung zu vergleichbaren Konditionen erhalten, entfallen die Stornierungskosten, es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € fällig.
IV. Rücktritt durch den Auftragnehmer
Ein Rücktritt seitens des Auftragnehmers ist in Fällen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder Todesfall zulässig. In diesem Fall bemüht sich der Auftragnehmer, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen, ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären, bei Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests. Beauftragt der Auftraggeber selbst einen Ersatz-DJ, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Mehrkosten.
V. Zahlungsmodalitäten
Die vereinbarte Vergütung wird nach der Veranstaltung per E-Mail in Rechnung gestellt und ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt zu begleichen. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind spätestens drei Tage vor der Veranstaltung schriftlich zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei ausbleibender Zahlung innerhalb der angegebenen Frist das übliche Mahnverfahren einzuleiten.
VI. GEMA-Pflichten
Die Prüfung einer eventuellen GEMA-Pflicht der Veranstaltung obliegt dem Auftraggeber, der auch die entsprechenden Gebühren direkt entrichtet. Die Musiksammlung des Auftragnehmers ist gemäß GEMA-Tarif VR-Ö ordnungsgemäß lizenziert.
VII. Bewirtungskosten
Der Auftraggeber sorgt für die Verpflegung des Auftragnehmers (einfaches Essen und alkoholfreie Getränke). Alternativ wird eine Bewirtungspauschale von 25,00 € pro Person berechnet.
VIII. Technische Voraussetzungen
Der Auftragnehmer stellt die vereinbarte Ton- und Lichttechnik bereit. Dafür müssen gesicherte Steckdosen und ein freigehaltener Aufbauplatz vorhanden sein. Der Zugang für den Transport sollte barrierefrei und möglichst kurz sein. Hindernisse wie Treppen oder weite Wege sind im Voraus mitzuteilen, damit ggf. Helfer organisiert werden können. Falls keine kostenfreien Parkplätze zur Verfügung stehen, erstattet der Auftraggeber die anfallenden Parkgebühren.
IX. Haftung
Der Auftraggeber haftet für Schäden am Equipment, die durch ihn, seine Gäste oder Dritte verursacht werden. Für Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung haftet der Auftraggeber, es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen. Bei höherer Gewalt oder anderen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen besteht kein Schadensersatzanspruch.
X. Künstlerischer Erfolg
Musikalische Absprachen vorab sind erwünscht, jedoch übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für den Publikumserfolg. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
XI. Sonstige Bestimmungen
Der Auftraggeber versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame Regelungen werden durch rechtlich zulässige Bestimmungen ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommen.
XII. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Unna. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 12/2024