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DTSevent – DJ-Service & Eventtechnik
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 07/2026

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen DTSevent – DJ-Service & Eventtechnik, vertreten durch Yvonne Witte und Stefan Ruhl (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

II. Angebot, Vertragsschluss und Preise

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen.

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme eines schriftlichen Angebots zustande. Der Auftraggeber erhält anschließend eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mit deren Zugang gilt der Vertrag als verbindlich geschlossen.

Sämtliche Preise verstehen sich gemäß § 19 Abs. 1 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer, da DTSevent die Kleinunternehmerregelung anwendet.

III. Kundenbereich

DTSevent stellt einen passwortgeschützten Kundenbereich zur Verfügung. Der Zugang ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages.

Bereits mit Übersendung eines Angebots erhält der Interessent einen Link zum Kundenbereich. Dort stehen insbesondere Hörproben des DJ-Services zur Verfügung, um sich einen Eindruck von der musikalischen Gestaltung zu verschaffen.

Nach verbindlicher Buchung können durch den Auftragnehmer weitere Inhalte freigeschaltet werden. Hierzu zählen beispielsweise Planungshilfen, Musikwunschformulare, Ablaufhilfen, Checklisten sowie weitere Informationen zur Vorbereitung der Veranstaltung.

Der Zugang zum Kundenbereich ist ausschließlich für den jeweiligen Interessenten bzw. Auftraggeber bestimmt. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Alle im Kundenbereich bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zur persönlichen Nutzung im Zusammenhang mit der geplanten bzw. gebuchten Veranstaltung bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Bereitstellung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DTSevent nicht gestattet.

DTSevent behält sich vor, Inhalte des Kundenbereichs jederzeit zu ergänzen, zu aktualisieren oder zu ändern. Ein Anspruch auf bestimmte Inhalte oder deren dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.

IV. Stornierung durch den Auftraggeber

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare:

  • bis 21 Kalendertage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Vergütung
  • bis 14 Kalendertage vor der Veranstaltung: 50 %
  • bis 7 Kalendertage vor der Veranstaltung: 75 %
  • bis 3 Kalendertage vor der Veranstaltung: 95 %

Der Rücktritt bedarf der Schriftform.

Kann der Auftragnehmer den Veranstaltungstermin zu vergleichbaren Konditionen anderweitig vergeben, entfallen die vorgenannten Stornierungskosten. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 75,00 € berechnet.

V. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder Todesfall unmöglich wird.

In diesem Fall bemüht sich der Auftragnehmer nach Kräften um einen gleichwertigen Ersatz-DJ, ohne dass hierdurch zusätzliche Kosten für den Auftraggeber entstehen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatz-DJs besteht jedoch nicht.

Beauftragt der Auftraggeber eigenständig einen Ersatz-Dienstleister, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine zusätzlichen Kosten.

VI. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung wird nach Durchführung der Veranstaltung per E-Mail in Rechnung gestellt.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen spätestens drei Kalendertage vor der Veranstaltung der Schriftform.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer die Einleitung des gesetzlichen Mahnverfahrens vor.

VII. GEMA

Die Prüfung einer eventuellen GEMA-Anmeldepflicht obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Etwaige Gebühren sind unmittelbar durch den Auftraggeber an die GEMA zu entrichten.

Die verwendete Musiksammlung des Auftragnehmers ist ordnungsgemäß gemäß GEMA-Tarif VR-Ö lizenziert.

VIII. Bewirtung

Der Auftraggeber sorgt während der Veranstaltung für eine angemessene Verpflegung des Auftragnehmers (ein einfaches warmes Essen sowie alkoholfreie Getränke).

Alternativ kann eine Bewirtungspauschale in Höhe von 25,00 € pro eingesetzter Person berechnet werden.

IX. Technische Voraussetzungen

Der Auftragnehmer stellt die vertraglich vereinbarte Ton-, Licht- und Veranstaltungstechnik bereit.

Der Auftraggeber gewährleistet insbesondere:

  • ausreichend abgesicherte Stromanschlüsse,
  • einen geeigneten Aufbauplatz,
  • freien Zugang zur Veranstaltungsfläche,
  • möglichst kurze Transportwege.

Besondere Erschwernisse wie Treppen, fehlende Aufzüge, lange Laufwege oder sonstige Hindernisse sind bereits bei der Buchung mitzuteilen.

Sofern keine kostenfreien Parkplätze zur Verfügung stehen, werden anfallende Parkgebühren vom Auftraggeber übernommen.

X. Haftung

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden am eingesetzten Equipment, die durch ihn selbst, seine Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden.

Für Personen- oder Sachschäden haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, bestehen keine Schadensersatzansprüche.

XI. Künstlerische Leistung

Der Auftragnehmer berücksichtigt Musikwünsche und Absprachen nach bestem Wissen und Gewissen.

Ein bestimmter Stimmungserfolg oder Publikumserfolg kann jedoch nicht garantiert werden. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.

XII. Mehraufwand

Sind dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss besondere örtliche Gegebenheiten nicht bekannt, kann zusätzlicher Arbeitsaufwand gesondert berechnet werden.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Treppenhäusern,
  • langen Transportwegen,
  • fehlenden Aufzügen,
  • erschwerter Zugänglichkeit,
  • kurzfristigen Umbauten,
  • zeitkritischen Auf- oder Abbauten auf Kundenwunsch.

Der Mehraufwand wird mit 25,00 € je angefangener Arbeitsstunde oder alternativ durch den kostenpflichtigen Einsatz zusätzlicher Helfer berechnet.

XIII. Verlängerung der Veranstaltungsdauer

Eine Verlängerung der vereinbarten Einsatzzeit ist, sofern betrieblich möglich, nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer auch während der Veranstaltung möglich.

Jede angefangene Verlängerungsstunde wird mit 100,00 € berechnet und nach der Veranstaltung zusätzlich in Rechnung gestellt.

Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht nicht.

XIV. Foto- und Videoaufnahmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen der aufgebauten Veranstaltungstechnik sowie des Veranstaltungsortes für eigene Referenz- und Werbezwecke anzufertigen und zu verwenden, sofern hierbei keine Personen oder lediglich nicht identifizierbare Personen abgebildet sind.

Sollen Personen erkennbar abgebildet werden, erfolgt dies ausschließlich nach vorheriger Einwilligung der betroffenen Personen bzw. des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

XV. Datenschutz

Zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im erforderlichen Umfang und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind der Datenschutzerklärung von DTSevent in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu entnehmen.

XVI. Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften entgegenstehen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

XVII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Unna.

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